EU/EWR-Bürger*innen:
Internationale Studierende aus EU/EWR-Staaten benötigen keinen Aufenthaltstitel für den Zeitraum ihres Studiums in Deutschland.
Nicht-EU/EWR-Bürger*innen:
Internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten müssen innerhalb von 90 Tagen nach Einreise einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde stellen - unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Visum eingereist sind.
Wenn Sie in Köln wohnen:
Bitte stellen Sie online einen "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltstitels" auf den Webseiten der Stadt Köln. Wenn Sie noch nie einen Aufenthaltstitel hatten, wählen Sie bitte "Erstantrag". Wenn Sie Ihren bestehenden Aufenthaltstitel verlängern möchten, wählen Sie bitte "Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels".
Wichtig: erst nachdem der Antrag online bei der Stadt Köln eingegangen ist, erhalten Sie einen Termin bei der für Sie zuständigen Bezirksausländerbehörde in Köln für die weiteren Schritte!
Wenn Sie in Hürth wohnen:
Bitte vereinbaren Sie einen online einen Termin für die Vorsprache bei der Ausländerbehörde Rhein-Erft in Bergheim, sowohl für den Erstantrag als auch für die Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels.
Um einen Aufenthaltstitel zu beantragen, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- Antragsformular der Ausländerbehörde
- Anmeldebestätigung der Stadt und/ oder Kopie des Mietvertrages
- Reisepass (ggf. mit Visum) und Kopien aller bedruckten Seiten
- 1 biometrisches Passfoto
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendienbescheid, ggf. Kontoauszüge)
- Krankenversicherungsnachweis (deutsche gesetzliche Krankenversicherung bzw. Befreiungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, ggf. private Krankenversicherung)
In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies wird Ihnen individuell mitgeteilt.
Der Aufenthaltstitel wird in der Regel in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (Chipkarte) erstellt. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an.
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Informationen zum Finanzierungsnachweis:
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, müssen Sie der Ausländerbehörde einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass Sie die während Ihres Aufenthaltes in Deutschland anfallende Kosten decken können. Der Betrag, der nachgewiesen werden muss, richtet sich nach Regelsätzen für deutsche Studierende. Zurzeit sind dies 934 Euro im Monat, d.h. 11.208 Euro im Jahr.
Sie können den Finanzierungsnachweis mit Hilfe folgender Nachweise belegen:
WICHTIG: Nicht jede Ausländerbehörde akzeptiert jeden Finanzierungsnachweis!
Wir empfehlen daher unbedingt die Eröffnung eines Sperrkontos, da dieser Finanzierungsnachweis von allen Ausländerbehörden akzeptiert wird. Die Summe von 11.208 Euro müssen Sie ebenfalls bei jeder Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland über ein Jahr nachweisen. Daher empfiehlt es sich, während des gesamten Studiums die gesamte Summe auf dem Sperrkonto zu belassen und die Ausgaben, die während des Studiums anfallen, - wenn möglich - anderweitig zu finanzieren (zB. durch Nebenjob, Unterstützung der Eltern etc.).
Weiterführende Informationen:
Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und WissenschaftlerInnen (DAAD)